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Bürgergeld: Muss das Jobcenter einen Führerschein finanzieren? – Gegen-Hartz.de



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Wer Bürgergeld-Leistungen (zuvor Hartz IV) bezieht, kann aus den Regelleistungen nicht die Kosten für einen Führerschein aufbringen. Je nach Fahrschule und Ausbildungsdauer müssen Fahrschüler etwa 2000 Euro für eine Fahrerlaubnis aufbringen.
Rund 1,2 Millionen Bürgergeld Bezieher haben keine Ausbildung. Der Führerschein kann den Weg für einen neuen Job ebnen. Wir erklären, unter welchen Vorraussetzungen das Jobcenter einen Führerschein finanziert.
Wer den Führerschein Klasse B absolvieren will, muss rund 2000 Euro Gesamtkosten hierfür aufbringen. Eine Übernahme durch das Jobcenter ist durchaus denkbar. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.
Eine Kostenübernahme für den Führerschein Klasse B als Sonderbedarf ist denkbar, wenn der Führerschein zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit führt.
Wer also die Übernahme der Kosten beantragt, muss in dem Antrag an den zuständigen Sachbearbeiter nachvollziehbar erläutern, warum die Fahrerlaubnis die Jobsuche deutlich verbessert. Ob der Antrag genehmigt wird, liegt dann im Ermessen des Jobcenters.
Auch wenn es sich um eine sog. “Kannleistung” handelt, kann der Führerschein sogar gerichtlich durchgesetzt werden, wenn eine konkrete Aussicht auf einen neuen Job besteht und die Fahrerlaubnis hierfür zwingend zuständige Leistungsbehörde die erforderlichen „Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ erbringen (LSG Niedersachsen-Bremen, Az.: L 15 AS 317/11 B ER)
Um die konkrete Aussicht mit der Erfordernis eines Führerscheins zu bestätigen, ist allerdings eine Bestätigung des potentiellen Arbeitgebers notwendig.
Die Chancen, dass ein potentieller Arbeitgeber eine solche Bestätigung ausstellt, sind gut, da vor allem im Kraftfahrzeugsdienstleistungsgewerbe händeringend neue Arbeitskräfte gesucht werden.
Noch besser sind die Aussichten, wenn ein LKW- oder Gabelstapler-Führerschein benötigt wird, um die Jobchancen konkret zu erhöhen. Die Attraktivität des Jobsuchenden auf dem Arbeitsmarkt wird dadurch deutlich verbessert. Hier hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Jobcenter oder Arbeitsagenturen eher bereit sind, die Absolvierung eines Führerscheins zu finanzieren.
Allerdings gilt auch hier, dass ein konkretes Stellenangebot vorliegen muss, für das ein LKW- oder Gabelstapler-Führerschein notwendig ist.
Der Gesetzgeber hat auch beim Bürgergeld kein konkretes Verfahren hierfür vorgesehen. Wer also einen Sonderbedarf Führerschein beantragen will, sollte am Besten mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen termin vereinbaren. Im Anschluss wird ein entsprechender Antrag gefertigt.
Damit sich die Chancen auf eine Gewährung erhöhen, sollten die Gründe klar besprochen werden. Konkret muss hier der Zweck der Weiterbildung gemäß den Leistungen der Eingliederung (s. § 16 SGB II) dargelegt werden. Wer bereits ein Jobangebot hat, sollten diesen in Schriftform zum Gespräch mitbringen. Hat der künftige Arbeitgeber die Erfordernis und Zusage bereits schriftlich zugesagt, sollte auch dieses Schreiben mitgebracht werden.
Ob das Jobcenter der Finanzierung des Führerscheins zustimmt, kann nicht vorrausgesagt werden. Einige Behörden sind “großzügiger” andere wieder sehr zurückhaltend. Ein Positivbeispiel ist das Jobcenter Ostholstein. Die Behörde hat in einem Jahr rund 1,3 Millionen Euro für Führerscheine und sogar für PKW´s ausgegeben und konnte somit die Jobchancen der Leistungsberechtigten enorm steigern.
Sebastian Bertram ist gelernter Sozialarbeiter und hat über 10 Jahre eine therapeutische Einrichtung geleitet. Er ist Gründer und Hauptverantwortlicher von Gegen-Hartz.de. Seine Hauptthemen sind Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Politik. Sebastian ist aktiv in der Erwerbslosenberatung.
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